„Niemand hat das Recht zu gehorchen.“ – ein Kommentar für das The Gap Magazin

Ich wurde sehr kurzfristig (1 Tag vor Drucklegung) angefragt, ob ich ein Kommentar für das Gap Magazin schreiben will. Themenvorgabe war:

„Soll man sinnlose Gesetze ignorieren? – 
Ziviler Ungehorsam kann viele Formen annehmen. Es muss nicht immer das Vermummungsverbot oder der Mafiaparagraph sein. Oft werden Verordnungen und Gesetze von Handelnden gezielt ignoriert: das Facebook-Verbot für den ORF, Vorratsdatenspeicherung, verdeckte Angestelltenverhältnisse aus gefühlter ökonomischer Notwendigkeit, illegale Hofschlachtungen, ein mögliches Burka-Verbot bzw Verbot von Beschneidungen, Aufzeichnung eines Korruptionsgesprächs, Einreiseverbote, uvm. … Soll man also sinnlose Gesetze ignorieren?“

Vor der Anfrage bei mir gab es schon Zusagen von Freda Meissner-Blau, Ute BockNiko Alm. Danke an Stefan Niederwieser für die Koordination der Kolumne – davor & danch, das klappte sehr gut. :-)

Hier die 4 Kommentare in der Online Version:
> Meissner-Blau > „Rechtsstaat und notwendiger Ungehorsam“
> Ute Bock > „Gesetze nicht ignorieren, aber Änderung fordern“
> Niko Alm >  „Der ORF muss ein soziales Medium werden.“ 
> @porrporr > „Niemand hat das Recht zu gehorchen.“

Das sie dann über die Kommentare „Wir sind keine Anarchisten. Aber manche Gesetze..“ setzen mussten finde ich etwas doof, aber naja..


 „Niemand hat das Recht zu gehorchen.“ – Hannah Arendt

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Ob ein Gesetz sinnvoll oder sinnlos ist hängt immer davon ab, wem diese Frage gestellt wird, bzw. welche Lobbyinggruppen intervenieren, um Politiker_innen etwas Sinnloses als Gesetz unterzujubeln. Wie geht der Staat also mit Gesetzen um? In Kärnten/ Koroska werden verfassungsrechtlich garantierte Rechte, wie die zweisprachigen Ortstafeln, von Landeshauptleuten seit Jahrzehnten ignoriert. Bei Abschiebungen wird allzu oft versucht Kinder, Familien oder Menschen, die im Herkunftsland großer Bedrohung ausgesetzt sind, möglichst schnell in den Abschiebeflieger zu setzen. Damit werden diesen Menschen rechtliche Berufungs-Möglichkeiten in Österreich vorenthalten und die Causa schnell vergessen. Wer erinnert sich an das Amtsmissbrauchsverfahren gegen Ernst Strasser wegen der illegalen Abschiebung von 72 Flüchtlingen nach Tschetschenien? Zumindest einige Menschen konnten durch zivilen Ungehorsam vor der Abschiebung bewahrt werden.

Ein anderes Beispiel ist die Einführung von sogenannten „Bettelverboten“ in verschiedenen Bundesländern. Gesetzlich völlig unsinnig, da Handlungen die das „Bettelverbot“ vorgibt zu verhindern, bereits davor gesetzlich geregelt waren – politisch motiviert beschlossen, um die menschenverachtende Stimmung gegen Randgruppen gesetzlich zu legitimieren. Ein paar Euro können für manche Menschen viel bedeuten, egal ob das Betteln „illegal“ sein soll. Eine Ablehnung von Gesetzen die zu Menschenrechtsverletzungen führen, sollte eine moralische Verpflichtung sein. Ich halte mich hier an David Thoreau und sehe es als Pflicht Ungehorsam gegenüber dem Staat zu leben. Speziell in einem postnazistischen Staat wie Österreich.

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! – Bertolt Brecht

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Ein Kommentar

  1. Susanne
    Am 13. Dezember 2012 um 4:51 pm Uhr veröffentlicht | Permalink

    alles wäre so schön und einfach, wenn diese Gesetze menschenfreundlich angewandt – und immer den Schwächsten die meisten Rechte zugesprochen werden würden.
    Das stattdessen oft, zu oft, Gewalt statt Gesetz und Macht statt Nächstenliebe angewendet wird, gerade in der Sozial – und Asylpolitik, sollte zu tage- oder auch nächtelangen gesellschaftlichen Diskussionen führen, die jeweils mit einer den Menschen zugewandten, zugeneigten Änderung endeten.
    Jede demokratische Gesellschaft hat eine Verpflichtung zur Großzügigkeit.